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   VGH Bayern, 20.09.2000 - 3 B 96.3331   

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VGH Bayern, 20.09.2000 - 3 B 96.3331 (https://dejure.org/2000,52677)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.09.2000 - 3 B 96.3331 (https://dejure.org/2000,52677)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. September 2000 - 3 B 96.3331 (https://dejure.org/2000,52677)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 1 A 1707/11

    Herstellen der Spruchreife der Sache und Beweiserhebung als Verpflichtung des

    vgl. zur Weigerung von Beamten, sich ärztlich untersuchen zu lassen, BVerwG, Urteil vom 18. September 1997 - 2 C 33.96 -, DVBl. 1998, 197 = juris, Rn. 21; Bay. VGH, Urteil vom 20. September 2000 - 3 B 96.3331 -, juris, Rn. 38.
  • VGH Bayern, 08.05.2008 - 3 ZB 07.1172

    Zwangspensionierung; Fiktion der Feststellung der Dienstunfähigkeit

    Entscheidend ist vorliegend, dass sich der streitbefangene Bescheid (S. 6/7) maßgeblich auf Art. 56 Abs. 1 Satz 4 BayBG stützt, wonach die Klägerin so behandelt werden kann, "wie wenn" ihre Dienstunfähigkeit amtsärztlich festgestellt worden wäre (vgl. auch den Beschluss d. Senats vom 20.9.2000, Az. 3 B 96.3331).
  • VG München, 22.06.2010 - M 5 K 08.6262

    Polizeivollzugsdienstunfähigkeit; Zweifel; unentschuldigtes Fernbleiben von

    a) Die in Art. 56 Abs. 1 Satz 4 BayBG a.F. gebrauchte Formulierung, dass sich der Beamte wiederholt den angeordneten Untersuchungen entzieht, ist dahin zu verstehen, dass der Beamte mindestens zwei Mal ("wiederholt") zu Untersuchungsterminen ohne hinreichende Entschuldigung nicht erscheint oder eine Untersuchung - die seine Mitwirkung erfordert - sonst vereitelt ("sich entzieht"; vgl. VG Ansbach vom 19.6.2007, AN 1 K 06.1147; BayVGH vom 20.9.2000, 3 B 96.3331).
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